Gesetze
Gesetz wird geladen …
Zu wiederholen sind ausschließlich die mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche.
Die Abschlussprüfung kann insgesamt nur zweimal, frühestens zum nächsten Termin der Abschlussprüfung, wiederholt werden. Kapitel 3 Besonderheiten
Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann einmal wiederholt werden. Umfang und Zeitpunkt der Wiederholung sowie Auflagen im Hinblick auf die Wiederholung von…
Wer die Abschlussprüfung nicht bestanden hat oder wessen Prüfung nach den Vorschriften des § 16 Absatz 4 oder des § 39 als nicht bestanden gilt, kann sie in der…
Wer die Abschlussprüfung nicht bestanden hat oder wessen Prüfung nach den Vorschriften des § 11 Abs. 4 oder des § 33 als nicht bestanden gilt, kann sie in der…
Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann einmal wiederholt werden, es sei denn, sie ist durch eine als nicht mindestens „ausreichend“ (4,0) bewertete…
Wer die Abschlussprüfung nicht bestanden hat oder wessen Prüfung nach den Vorschriften des § 14 Abs. 4 oder des § 36 als nicht bestanden gilt, kann sie in der…
Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden. Der Teil 1 der Abschlussprüfung ist nicht eigenständig wiederholbar (§ 37 Absatz 1 Satz 2…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.