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Bei nicht bestandener Abschlussprüfung erhalten die Auszubildenden durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses einen schriftlichen Bescheid. Darin ist auch anzugeben, welche Prüfungsbereiche anerkannt werden.
Die Ausbildungsstätte wird über das Ergebnis der nichtbestandenen Abschlussprüfung unterrichtet und berät danach den Auszubildenden.
Bei Bedarf berät die zuständige Bezirksregierung den Auszubildenden über seine weiteren Möglichkeiten im Ausbildungs- und Prüfungsablauf.
Über das Nichtbestehen der Abschlussprüfung muss die zuständige Stelle zudem den Ausbildenden oder die Ausbildende informieren.
Bei nicht bestandener Prüfung erhalten der Prüfling sowie der oder die Ausbildende von der zuständigen Stelle einen schriftlichen Bescheid über das Ergebnis.…
Bei nicht bestandener Prüfung erhalten die Prüflinge von der zuständigen Stelle einen Bescheid, in der Abschlussprüfung erhalten die Ausbildenden eine…
Bei nicht bestandener Prüfung erhalten der Prüfling und seine gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter sowie die Ausbildenden von der zuständigen Stelle einen…
Bei nicht bestandener Prüfung erhält der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin von der zuständigen Stelle einen Bescheid, der Ausbildende eine…
Dem Auszubildenden und dessen Ausbildungsstätte wird das Ergebnis der Abschlussprüfung übermittelt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.