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Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden, möglichst zum jeweils nächsten Prüfungstermin. Es gelten die in der Wiederholungsprüfung erzielten Ergebnisse. § 11 findet Anwendung.
Hat der Prüfling bei nicht bestandener Prüfung in einzelnen Prüfungsfächern mindestens ausreichende Leistungen erbracht, so sind diese auf Antrag des Prüflings nicht zu wiederholen, sofern der Prüfling sich innerhalb von zwei Jahren – gerechnet vom Tag der Feststellung des Ergebnisses der nicht bestandenen Prüfung an – zur Wiederholungsprüfung anmeldet. Die Bewertung in diesen Prüfungsfächern ist im Rahmen der Wiederholungsprüfung zu übernehmen.
Die Prüfung kann frühestens zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden.
Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann sie einmal wiederholen. Die Wiederholungsprüfung ist zum nächsten Prüfungstermin abzulegen. Die Prüfung ist…
Eine nicht bestandene Prüfung kann einmal wiederholt werden, und zwar frühestens zum nächsten und spätestens zum übernächsten Termin. Im Falle des…
Eine nichtbestandene Prüfung darf zweimal wiederholt werden, jedoch frühestens sechs Monate nach Beendigung der vorangegangenen Prüfung.
Die Prüfung kann bei Nichtbestehen zweimal wiederholt werden, in der Abschlussprüfung möglichst zum jeweils nächsten Prüfungstermin. Die Vorschriften über die…
Eine nicht bestandene Abschlußprüfung kann zweimal wiederholt werden, frühestens jedoch ein halbes Jahr nach Abschluß der letzten Prüfung.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.