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Bei der Feststellung der Gesamtqualifikation wird das Punktsystem gemäß § 16 Abs. 2 angewendet.
Als Gesamtqualifikation sind höchstens 900 Punkte erreichbar, und zwar in Block I höchstens 600 Punkte und im Abiturbereich als Block II höchstens 300 Punkte. Der Abiturbereich umfasst die vier Prüfungsergebnisse in den Prüfungsfächern in fünffacher Wertung. Wird eine besondere Lernleistung erbracht (§ 17), werden die Prüfungsergebnisse in den Prüfungsfächern vierfach gewertet und das Ergebnis der besonderen Lernleistung in vierfacher Wertung hinzugezählt. Wird im ersten bis dritten Abiturfach sowohl schriftlich als auch mündlich geprüft, wird das Endergebnis im Verhältnis von 2 (schriftlich) zu 1 (mündlich) aus den Ergebnissen der beiden Prüfungsteile gebildet. Ein Leistungsausgleich zwischen den zwei Bereichen ist nicht möglich. Die Abiturprüfung ist bestanden, wenn die Bedingungen gemäß den Absätzen 3 und 4 erfüllt sind.
Für Block I gelten folgende Bedingungen:
Die Leistungen in den 27 bis 32 Grundkursen gemäß § 28 werden in einfacher Wertung, die Leistungen in den acht Leistungskursen in zweifacher Wertung angerechnet. Werden 35 bis 37 Halbjahresergebnisse eingebracht, dürfen in höchstens sieben Kursen vier oder weniger Punkte erreicht werden. Werden 38 bis 40 Halbjahresergebnisse eingebracht, dürfen in höchstens acht Kursen vier oder weniger Punkte erreicht werden. Unter den Kursen mit vier oder weniger Punkten dürfen jeweils nicht mehr als drei Leistungskurse sein.
In der Gesamtheit der in Block I anzurechnenden Kurse müssen mindestens 200 Punkte erreicht sein.
Für den Abiturbereich gelten folgende Bedingungen:
Wird keine besondere Lernleistung gemäß § 17 eingebracht, müssen mindestens in zwei Prüfungsfächern, darunter einem Leistungskursfach, im Abiturbereich mindestens jeweils 25 Punkte erreicht sein.
Wird eine besondere Lernleistung gemäß § 17 eingebracht, müssen mindestens in zwei Prüfungsfächern, darunter einem Leistungskursfach, im Abiturbereich mindestens jeweils 20 Punkte erreicht sein.
Die Gesamtpunktzahl in Block I wird nach folgender Formel berechnet; ein nicht ganzzahliges Ergebnis wird mathematisch gerundet: EI = P . 40 S Dabei sind: E I = (Gesamt-)Ergebnis Block I P = Erzielte Punkte in den eingebrachten Fächern in vier Schulhalbjahren S = Anzahl der Schulhalbjahresergebnisse (doppelt gewichtete Fächer zählen auch hier doppelt).
Abschnitt
Zulassung zur Abiturprüfung, Ablauf und Verfahren der Abiturprüfung
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Als Gesamtqualifikation sind höchstens 900 Punkte erreichbar, und zwar 600 Punkte im Grund- und im Leistungskursbereich (Block I) sowie 300 Punkte im…
Als Gesamtqualifikation sind maximal 900 Punkte erreichbar und zwar höchstens 600 Punkte aus benoteten Leistungsnachweisen der Hauptphase und 300 Punkte aus der…
Die Gesamtqualifikation ist die Punktsumme aus den Ergebnissen des ersten und zweiten Prüfungsteils. Es sind mindestens 300 Punkte nachzuweisen und höchstens…
Als Gesamtqualifikation sind 900 Punkte erreichbar, und zwar 660 Punkte im ersten Prüfungsteil und 240 Punkte im zweiten Prüfungsteil.
Die Abiturprüfungskommission stellt die vom Prüfling erreichte Punktzahl der Gesamtqualifikation fest. Sie ergibt sich aus der Addition der gewichteten…
Als Gesamtqualifikation sind 900 Punkte erreichbar, und zwar 660 Punkte im ersten Prüfungsteil und 240 Punkte im zweiten Prüfungsteil.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.