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Nach Beendigung der mündlichen Prüfung stellt der Zentrale Abiturausschuss die Prüfungsergebnisse fest und errechnet die Gesamtpunktzahl für den Abiturbereich gemäß § 29.
Hat die Schülerin oder der Schüler die Bedingungen gemäß § 29 erfüllt, erklärt der Zentrale Abiturausschuss die Abiturprüfung für bestanden und erkennt die allgemeine Hochschulreife zu, die in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland anerkannt ist.
Die Beschlüsse des Zentralen Abiturausschusses werden den Schülerinnen und Schülern bekanntgegeben.
Haben die Studierenden die Bedingungen der §§ 43, 57 erfüllt, erklärt der Zentrale Abiturausschuss die Abiturprüfung für bestanden und erkennt ihnen die…
Hat ein Prüfling die Bedingungen gemäß § 16 erfüllt, erklärt der Zentrale Abiturausschuss die Abiturprüfung für bestanden und erkennt die allgemeine…
Hat ein Prüfling die Bedingungen gemäß § 19 erfüllt, erklärt der Zentrale Abiturausschuss die Prüfung für bestanden und erkennt ihm die allgemeine…
Die Abiturprüfungskommission stellt fest, ob die Prüfung bestanden ist und die Allgemeine Hochschulreife zuerkannt wird.
Dem Schüler/Der Schülerin, der/die an der Abiturprüfung teilgenommen hat, wird nach Maßgabe des § 52 die Allgemeine Hochschulreife zuerkannt, wenn er/sie die…
Die Abiturprüfungskommission trifft ihre Entscheidung über das Bestehen beziehungsweise das Nichtbestehen der Prüfung, die Feststellung der Gesamtqualifikation…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.