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Die Ausbildung an Höheren Berufsfachschulen für Fremdsprachen in Wirtschaft und Verwaltung in Verbindung mit der anschließen den berufspraktischen Ausbildung hat zum Ziel, nach dem Erwerb der allgemeinen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife bzw. ihres schulischen Teils eine berufliche Qualifikation zu vermitteln und die Teilnehmer/Teilnehmerinnen zu befähigen, Aufgaben im Rahmen der wirtschaftlichen Beziehungen zu ausländischen Unternehmen und Institutionen im mittleren Funktionsbereich zu übernehmen. Der erfolgreiche Abschluss der schulischen und berufspraktischen Ausbildung verleiht die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter Internationaler Wirtschaftsassistent (HBFS)/Staatlich geprüfte Internationale Wirtschaftsassistentin (HBFS)“. Der Abschluss eröffnet zudem die Möglichkeit, über die erfolgreiche Teilnahme an der Fortbildungsprüfung der Industrie- und Handelskammer des Saarlandes „Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin“ eine zusätzliche berufliche Qualifikation zu erwerben. Über die Zulassung zu dieser Prüfung entscheidet im Einzelfall die Industrie- und Handelskammer des Saarlandes.