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In der staatlichen Prüfung soll das Erreichen des Ausbildungsziels der Höheren Berufsfachschule für das Hotel-, Gaststätten- und Fremdenverkehrsgewerbe und damit der Erwerb der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten als Voraussetzung für die Durchführung des Berufspraktikums und für eine künftige Tätigkeit als Assistent/Assistentin im Hotel-, Gaststätten- und Fremdenverkehrsgewerbe nachgewiesen werden.