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Für die Schulakten und den Vorsitzenden/die Vorsitzende der Prüfungskommission wird je eine Prüfungsliste für jede Prüfungsklasse angelegt, die Raum für folgende Angaben enthält:
Familienname, Vorname und Geburtsdatum der Schüler/Schülerinnen,
die Noten des Jahreszeugnisses und die Bewertung der in der Oberstufe erbrachten Leistungen,
Vermerk über die Zulassungsentscheidung ( §§ 16 Abs. 1, 17 Abs. 4),
die Vornoten (§ 21),
die Noten der schriftlichen Prüfung (§ 26),
die Noten der mündlichen Prüfung (§ 32),
die Endnoten (§ 33),
das Ergebnis der Prüfung (§ 34).
Die Prüfungslisten sind mit dem Fortgang der Prüfung entsprechend zu ergänzen.
Die für den Vorsitzenden/die Vorsitzende der Prüfungskommission bestimmte Liste wird diesem/dieser unverzüglich im Anschluss an die vor der mündlichen Prüfung durchzuführende Klassenkonferenz (§ 29) mit den Angaben zu Absatz 1 Nrn. 1 bis 5 zugeleitet.