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Bei der mündlichen Prüfung werden die Prüflinge einzeln geprüft. Der Schulleiter/Die Schulleiterin setzt im Einvernehmen mit dem/der Vorsitzenden der Prüfungskommission den Prüfungsplan fest.
Die mündliche Prüfung in den Fächern nach § 28 Satz 1 soll die Dauer von jeweils 30 Minuten nicht überschreiten. Die mündliche Prüfung in einem anderen Fach soll die Dauer von 20 Minuten nicht überschreiten.
Die Mitglieder eines Fachausschusses wirken bei der Prüfung kollegial zusammen. Die Verpflichtung des Fremdprüfers/der Fremdprüferin, auf die Gleichmäßigkeit und Angemessenheit der Prüfungsanforderungen und Bewertungsmaßstäbe bedacht zu sein, bleibt dadurch unberührt. Der/Die Vorsitzende der Prüfungskommission ist berechtigt, sich in die Prüfung einzuschalten und Prüfungsfragen zu stellen.
Die Mitglieder des Fachausschusses setzen die Note für die mündliche Prüfungsleistung einvernehmlich fest. Stimmen sie in der Bewertung nicht überein, entscheidet der/die Vorsitzende der Prüfungskommission.
Über den Verlauf jeder mündlichen Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen, die von den Mitgliedern des Fachausschusses zu unterzeichnen ist. In die Niederschrift sind der Name des Prüflings, der Beginn und das Ende der Prüfung, der Prüfungsverlauf, die Stoffgebiete, denen die Fragen entnommen wurden, sowie die Vermerke über die Qualität der entsprechenden Antworten, die Beratungsergebnisse und die Note der mündlichen Prüfung aufzunehmen. Schriftlich gestellte Aufgaben mit beigegebenen Texten und Bearbeitungsunterlagen sind zusammen mit den Notizen des Prüflings der Niederschrift beizufügen. Niederschrift und handschriftliche Unterzeichnung können auch elektronisch erfolgen.
Bei Schulen in freier Trägerschaft kann als Zuhörer/Zuhörerin an der mündlichen Prüfung - ausgenommen die Beratung und die Beschlussfassung über die Leistungsbewertung - ein Vertreter/eine Vertreterin des Schulträgers teilnehmen. d) Abschluss der Prüfung
Die Mitglieder eines Fachausschusses wirken bei den mündlichen Prüfungen kollegial zusammen. Sie sind verpflichtet, auf die Gleichmäßigkeit und Angemessenheit…
Die Mitglieder eines Fachausschusses wirken bei der mündlichen Prüfung kollegial zusammen. Die Verpflichtung der Fremdprüferinnen und Fremdprüfer, auf die…
Die mündliche Prüfung wird von der Fachprüferin oder dem Fachprüfer geführt. Die oder der Vorsitzende des Fachprüfungsausschusses hat das Recht, Fragen an den…
Die Mitglieder eines Fachausschusses wirken bei der Prüfung kollegial zusammen. Sie sind verpflichtet, auf die Gleichmäßigkeit und Angemessenheit der…
Die Mitglieder eines Fachausschusses wirken bei der Prüfung kollegial zusammen. Sie haben auf die Gleichmäßigkeit und Angemessenheit der Prüfungsanforderungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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