Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Höheren Berufsfachschulen für Fremdsprachen in Wirtschaft und Verwaltung im Saarland (APO-HBFS-FWV) Vom 19. Juni 1991
Die Fächer Englisch - Mündliche Kommunikation und Französisch - Mündliche Kommunikation sind stets Gegenstand der mündlichen Prüfung. Alle anderen Prüfungsfächer (§ 18) können Gegenstand der mündlichen Prüfung sein.
§ 28 APO-HBFS-FWVKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen