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Die mündliche Prüfung erstreckt sich nach Wahl des Prüflings auf zwei der drei bereits schriftlich geprüften Fächer Fremdsprache (Englisch oder Französisch), Deutsch und Mathematik sowie — nach Wahl des Prüflings — auf ein Fach der Fächergruppe Geschichte, Sozialkunde, Religion/Ethik und ein Fach aus der Fächergruppe Biologie, Chemie, Physik.
Jeder Prüfling kann bis spätestens fünf Kalendertage nach Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung verbindlich schriftlich oder mittels digitalem Dokument in einer von der Schulaufsichtsbehörde bereitgestellten oder zugelassenen geschützten elektronischen Umgebung beantragen, zusätzlich zu den in Absatz 1 genannten Fächern in bis zu zwei weiteren Fächern mündlich geprüft zu werden. Mögliche Prüfungsfächer sind das Fach Erdkunde und die in Absatz 1 genannten Fächer, wobei jedes Fach nur einmal geprüft werden darf. Dem Antrag ist zu entsprechen.