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Wer die Prüfung bestanden hat, erhält ein Prüfungszeugnis (Anlage 4).
Das Prüfungszeugnis ist von dem/der Vorsitzenden der Prüfungskommission, dem Schulleiter/der Schulleiterin und dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin zu unterzeichnen und mit den Siegeln der Schulaufsichtsbehörde und der Schule zu versehen. Ausfertigungsdatum ist der Tag der Schlusskonferenz.
Wer die Prüfung als Schulfremder/Schulfremde abgelegt hat, erhält im Prüfungszeugnis einen entsprechenden Vermerk.