Gesetze
Gesetz wird geladen …
Wer die Prüfung bestanden hat, erhält ein Prüfungszeugnis (Anlage 4).
Das Prüfungszeugnis ist von dem/der Vorsitzenden der Prüfungskommission, dem Schulleiter/der Schulleiterin und dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin zu unterzeichnen und mit den Siegeln der Schulaufsichtsbehörde und der Schule zu versehen. Ausfertigungsdatum ist der Tag der Schlusskonferenz.
Die Noten der Oberstufe im Fach Fachpraktische Anwendungen sowie in Wahlfächern werden im Prüfungszeugnis ausgewiesen, die Letztgenannten nur, soweit sie nicht unter „ausreichend“ liegen.
Wer die Prüfung als Schulfremder/Schulfremde abgelegt hat, erhält im Prüfungszeugnis einen entsprechenden Vermerk.