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Nach Abschluss der schulischen Ausbildung wird die Ausbildung mit einem einjährigen fremdsprachlichen Berufspraktikum fortgesetzt. Es ist unter Betreuung durch die Höhere Berufsfachschule für Fremdsprachen in Wirtschaft und Verwaltung in der Regel je zur Hälfte in Ländern des englischen und des französischen Sprachgebiets in Handels- oder Industriebetrieben mit kaufmännischer Organisation oder in sonstigen geeigneten Institutionen abzuleisten. Es dient dazu, die im Unterricht erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten unter besonderer Berücksichtigung der berufspraktischen Verhältnisse des Gastlandes ergänzend und vertiefend umzusetzen. Im Umfang von höchstens zwei Monaten kann das fremdsprachliche Berufspraktikum auch in Deutschland oder im deutschsprachigen Ausland durchgeführt werden.
Der Praktikant/Die Praktikantin hat über den zeitlichen Ablauf und den Inhalt der berufspraktischen Ausbildung ein Berichtsheft als Ausbildungsnachweis zu führen. Die Führung des Berichtshefts ist von den Praktikumsbetrieben und der Schule zu überwachen. Zu diesem Zweck ist das Berichtsheft in regelmäßigen Zeitabständen dem Praktikumsbetrieb vorzulegen und sodann jeweils in Form einer durch den Praktikumsbetrieb bestätigten Ablichtung, die den betreffenden Berichtszeitraum umfasst, der Schule zuzusenden.
Die ordnungsgemäße Teilnahme am Berufspraktikum ist von den Praktikumsbetrieben festzustellen und jeweils in einem Zeugnis nach einem von der Schule zu erstellenden Muster zu bestätigen.