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Nach Abschluss des fremdsprachlichen Berufspraktikums findet an der Höheren Berufsfachschule für Fremdsprachen in Wirtschaft und Verwaltung im Rahmen des Verfahrens der Zuerkennung der Berufsqualifikation (§ 40) auf der Grundlage des vorgelegten Berichtshefts ein qualifiziertes Abschlussgespräch über die berufspraktische Ausbildung statt. b) Aufnahme