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Jede Prüfungsarbeit wird von der zuständigen Fachlehrkraft der Oberstufe und von einer vom Schulleiter/von der Schulleiterin bestimmten weiteren Fachlehrkraft korrigiert und benotet.
Weichen die Noten der beiden Fachlehrkräfte voneinander ab, so setzt der Schulleiter/die Schulleiterin im Benehmen mit ihnen die Note für die Prüfungsarbeit fest. Er/Sie kann weitere Fachlehrkräfte hinzuziehen.
Die Note und gegebenenfalls eine Begründung werden auf der ersten Seite der Prüfungsarbeit eingetragen. Die beiden Fachlehrkräfte bestätigen durch Unterschrift die Beurteilung und die Note der Arbeit, im Fall des Absatzes 2 bestätigt der Schulleiter/die Schulleiterin zusätzlich die durch ihn/sie festgesetzte Note. c) Mündliche Prüfung