Gesetze
Gesetz wird geladen …
Jede Prüfungsarbeit wird vom zuständigen Fachlehrer der Oberstufe und von einem vom Schulleiter bestimmten weiteren Fachlehrer korrigiert und benotet.
Weichen die Noten der beiden Korrektoren voneinander ab, so setzt der Schulleiter im Benehmen mit ihnen die Note für die Prüfungsarbeit fest. Er kann weitere Fachlehrer hinzuziehen.
Die Note und gegebenenfalls eine Begründung werden auf der ersten Seite der Prüfungsarbeit eingetragen. Erst- und Zweitkorrektor bestätigen durch Unterschrift die Beurteilung und die Note der Arbeit, im Fall des Absatzes 2 bestätigt der Schulleiter zusätzlich die durch ihn festgesetzte Note. c) Mündliche Prüfung