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Jede Prüfungsarbeit wird vom zuständigen Fachlehrer/von der zuständigen Fachlehrerin der Oberstufe und von einem/einer vom Schulleiter/von der Schulleiterin bestimmten weiteren Fachlehrer/Fachlehrerin korrigiert und benotet.
Weichen die Noten der beiden Korrektoren/Korrektorinnen voneinander ab, so setzt der Schulleiter/die Schulleiterin im Benehmen mit ihnen die Note für die Prüfungsarbeit fest. Er/Sie kann weitere Fachlehrer/Fachlehrerinnen hinzuziehen.
Die Note und gegebenenfalls eine Begründung werden auf der ersten Seite der Prüfungsarbeit eingetragen. Erst- und Zweitkorrektor/Erst- und Zweitkorrektorin bestätigen durch Unterschrift die Beurteilung und die Note der Arbeit, im Falle des Absatzes 2 bestätigt der Schulleiter/die Schulleiterin zusätzlich die durch ihn/sie festgesetzte Note. c) Mündliche Prüfung