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Jede Prüfungsarbeit wird von der zuständigen Fachlehrkraft und von einer von der Schulleitung bestimmten weiteren Fachlehrkraft korrigiert und benotet.
Weichen die Noten der beiden Fachlehrkräfte voneinander ab, setzt der Schulleiter oder die Schulleiterin im Benehmen mit ihnen die Note für die Prüfungsarbeit fest. Er/Sie kann weitere Fachlehrkräfte hinzuziehen.
Die Note und gegebenenfalls eine Begründung werden auf der ersten Seite der Prüfungsarbeit eingetragen. Die beiden Fachlehrkräfte bestätigen durch Unterschrift die Beurteilung und die Note der Arbeit, im Falle des Absatzes 2 bestätigt der Schulleiter oder die Schulleiterin zusätzlich die in eigener Zuständigkeit festgesetzte Note. c) Mündliche Prüfung