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In der Großen Forstlichen Staatsprüfung hat die Forstreferendarin oder der Forstreferendar nachzuweisen, dass sie oder er die auf der Hochschule erworbenen wissenschaftlichen Kenntnisse anzuwenden versteht, mit den Aufgaben der Laufbahn und mit den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften vertraut ist und auch über wirtschaftliches Denken und Führungskenntnisse soweit verfügt, wie es die Aufgaben in der Forstverwaltung erfordern.
In der großen forstlichen Staatsprüfung hat der Forstreferendar nachzuweisen, dass er die wissenschaftlichen Erkenntnisse sowie die Rechts- und…
In der großen Staatsprüfung hat der Forstreferendar nachzuweisen, dass er die wissenschaftlichen Erkenntnisse sowie die Rechts- und Dienstvorschriften in der…
In der Großen Staatsprüfung haben die Referendarinnen und Referendare nachzuweisen, dass sie ihre an einer wissenschaftlichen Hochschule erworbenen Kenntnisse…
Im Staatsexamen hat die Referendarin oder der Referendar ihre oder seine Führungsqualifikation nachzuweisen. Im Einzelnen soll sie oder er zeigen, dass die in…
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Befähigung, fahrbare forstliche Arbeitsmaschinen und Forstspezialmaschinen fachgerecht unter Beachtung der Ansprüche einer…
Bei der Prüfung im Wald soll die Anwärterin oder der Anwärter anhand von Aufgaben, die in der Praxis von Beamtinnen oder Beamten des gehobenen Forstdienstes…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.