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Die mündliche Prüfung umfasst neun der in § 15 Abs. 2 genannten Prüfungsfächer. Das Prüfungsfach, das in der mündlichen Prüfung nicht geprüft wird, ist aus den in § 15 Abs. 2 Nr. 5 bis 10 genannten Prüfungsfächern auszuwählen.
Die mündliche Prüfung dauert in jedem Fach je Forstreferendar etwa zehn Minuten. Die Forstreferendare sind dabei in Gruppen bis zu höchstens vier Prüflingen einzuteilen.
Für je drei Prüfungsfächer werden die einzelnen Prüfungsleistungen von drei Mitgliedern des Prüfungsausschusses bewertet. Ein Mitglied stellt als Fachprüfer im jeweiligen Prüfungsfach die Prüfungsfragen.