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Der Antrag auf Zulassung zur Ausbildung ist an die Ausbildungsbehörde zu richten, bei deren Gesundheitsamt die Bewerberin oder der Bewerber tätig werden will.
Dem Antrag sind Das ärztliche Zeugnis und das Führungszeugnis dürfen bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein.
ein Lebenslauf,
ein Geburtsschein oder eine Geburtsurkunde, bei Namensänderung eine entsprechende Urkunde,
ein amtliches Führungszeugnis,
ein ärztliches Zeugnis darüber, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufes ungeeignet ist und
Nachweise der übrigen Voraussetzungen nach § 4 Nummer 1 bis 4 beizufügen.