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Zur Ausbildung kann zugelassen werden, wer
die gesundheitliche und persönliche Eignung zur Ausübung des Berufs besitzt und
einen mittleren Schulabschluss oder einen anderen als gleichwertig anerkannten Abschluss oder
einen Hauptschulabschluss oder einen anderen als gleichwertig anerkannten Abschluss in Verbindung mit dem erfolgreichen Abschluss einer mindestens zweijährigen förderlichen Berufsausbildung oder
den erfolgreichen Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung nachweisen kann.