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Die Laufbahnprüfung wird im Anschluss an den Vorbereitungsdienst abgelegt. In der Prüfung ist festzustellen, ob der Anwärter die für den mittleren Dienst in der allgemeinen Verwaltung erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt.
Die Durchführung der Prüfung obliegt dem bei der Fachhochschule für Verwaltung errichteten Saarländischen Prüfungsamt für den gehobenen und mittleren Dienst in der allgemeinen Verwaltung. Der Vorsitzende des Prüfungsamtes und sein Stellvertreter, die vom Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport bestellt werden, müssen die Befähigung zum Richteramt und zum höheren Verwaltungsdienst haben.
Der Vorsitzende des Prüfungsamtes setzt den Zeitpunkt der schriftlichen und mündlichen Prüfung fest, veranlasst die Ladung der Prüflinge und unterrichtet die Ausbildungsbehörde.