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Das Portfolio für den Übergang in die Hauptphase enthält die Kursbescheinigungen aller in der Eingangsphase besuchten Kurse sowie die in diesen Kursen erbrachten Leistungsnachweise.
Das im Kolloquium (§ 36) vorzulegende Portfolio enthält mindestens folgende Bestandteile:
eine Übersicht über die in der Hauptphase bestandenen Lehrveranstaltungen,
aus den Studienfachkursen der Hauptphase vier Leistungsnachweise,
aus den Grundkursen der Hauptphase drei Leistungsnachweise, und zwar aus je zwei aufeinanderfolgenden Kursen pro Aufgabenfeld,
ein Produkt aus einem Projekt oder eine entsprechende Dokumentation,
den Praktikumsbericht,
die benoteten Leistungsnachweise (§ 26 Abs. 3).
Darüber hinaus können nach Entscheidung der Kollegiatin oder des Kollegiaten weitere Leistungsnachweise dokumentiert werden. Die ausgewählten Leistungsnachweise müssen bestanden sein.
schriftliche Leistungsnachweise (zum Beispiel: Klausuren, Facharbeit, Gruppenarbeit, Berichte, Protokolle, Lerntagebücher, Darstellung und Untersuchung von…
Portfolioprüfung,
Durch das „Portfolio Praxiselemente“ dokumentieren Absolventinnen und Absolventen den systematischen Aufbau berufsbezogener Kompetenzen in den einzelnen…
der Prüferin oder dem Prüfer der Portfolioprüfung,
eine mündliche Prüfung auf der Basis des Portfolios,
Die Portfolioprüfung knüpft als mündliche Prüfung an die im Portfolio repräsentierten Grundkurse eines Aufgabenfeldes an, muss sich aber auf die Inhalte von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.