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Die Abschlussprüfung umfasst:
eine schriftliche Prüfung in jedem Studienfach,
eine mündliche Prüfung in einem Studienfach,
eine schriftliche Prüfung bezogen auf vier Kurse einer Fremdsprache oder vier Grundkurse eines Aufgabenfeldes in der Hauptphase, darunter zwei aufeinanderfolgende Grundkurse,
eine mündliche Prüfung auf der Basis des Portfolios,
Die Prüfungsteile müssen die drei Aufgabenfelder abdecken. Hierbei kann Katholische Theologie oder Evangelische Theologie ein Fach des Aufgabenfeldes II ersetzen. Zwei der Fächer Deutsch, Mathematik, Fremdsprache müssen unter den vier Prüfungsfächern sein.
Das Fach Sport kann nur als Studienfach Gegenstand der Abschlussprüfung sein. Es kann mit Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde und unter der Voraussetzung des Nachweises eines besonderen sportlichen Profils als viertes Fach der Abiturprüfung angeboten werden.
Auf Wunsch der Kollegiatin oder des Kollegiaten kann sie oder er auch im zweiten Studienfach sowie in der schriftlichen Grundkursprüfung eine mündliche Prüfung ablegen. Die mündliche Prüfung darf keine Wiederholung der Klausur darstellen.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem fachpraktischen Teil. Sie ist gebührenfrei.
Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen Teil mit drei Aufsichts-arbeiten zu je drei Zeitstunden und einer mündlichen Prüfung.
Die Abschlussprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.
Für die Zulassung zur Abschlussprüfung sind nachzuweisen:
Die Nachprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung, in einem Fach mit Klausuren außerdem aus einer schriftlichen Prüfung.
Die Prüfung ist schriftlich anhand praxisbezogener Aufgaben in folgenden Prüfungsfächern durchzuführen:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.