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Am Ende des fünften Semesters findet ein Kolloquium vor mindestens zwei Mitgliedern der Prüfungskommission statt. Im Kolloquium:
wird festgestellt, ob die Kollegiatin oder der Kollegiat bis zum Ende des sechsten Semesters die Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung erfüllen kann,
werden gegebenenfalls der Ablauf der Abschlussprüfung und die Prüfungsteile gemäß § 37 festgelegt, auf die sich die Abschlussprüfung beziehen soll. Weitergehende Absprachen über Prüfungsbereiche und -gegenstände sind nicht zulässig,
wird festgestellt, ob die Kollegiatin oder der Kollegiat gemäß § 24 Abs. 1 zurückgestuft werden muss, wenn sie oder er ohne Rückstufung die Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 37 nicht mehr erbringen kann,
wird festgestellt, ob die Kollegiatin oder der Kollegiat entlassen werden muss, wenn sie oder er die Zulassungsvoraussetzungen im Rahmen der Höchstverweildauer nicht erwerben kann.
Über Ausnahmen in besonders begründeten Einzelfällen entscheidet die obere Schulaufsichtsbehörde.
Über das Kolloquium wird ein Protokoll angefertigt.
Der Prüfungsrat kann zulassen, dass das Kolloquium durch ein schriftliches Feststellungsverfahren unter seiner Verantwortung ersetzt wird.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Durch das Diplomkolloquium soll die oder der Studierende nachweisen, dass sie oder er
Zulassung zur Abschlussprüfung auf der Grundlage der Vereinbarungen des Kolloquiums vor der Prüfungskommission (§ 37),
Kollegiatinnen oder Kollegiaten, die die Abschlussprüfung wiederholen, werden zurückgestuft. Über die Zulassung wird neu entschieden.
Das Prüfungsverfahren wird mit einem Kolloquium abgeschlossen, das 45 Minuten dauert.
Ist die Projektarbeit mindestens mit ausreichend bewertet, entscheidet der allgemeine Prüfungsausschuss gemäß § 32 der Anlage E der Ausbildungs- und…
Das Vorliegen der Voraussetzungen für den Übergang in die Hauptphase wird durch eine Konferenz der die Kollegiatin oder den Kollegiaten Unterrichtenden am Ende…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.