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Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann einmal wiederholt werden. Die obere Schulaufsichtsbehörde kann eine zweite Wiederholung zulassen, wenn besondere Umstände vorliegen, die die Kollegiatin oder der Kollegiat nicht zu vertreten hat.
Kollegiatinnen oder Kollegiaten, die die Abschlussprüfung wiederholen, werden zurückgestuft. Über die Zulassung wird neu entschieden.
Studierende, die die Prüfung nicht bestanden haben, können sie einmal wiederholen. Die obere Schulaufsichtsbehörde kann in begründeten Ausnahmefällen eine…
Eine nicht bestandene Prüfung kann einmal wiederholt werden. Wird am Ende des Wiederholungshalbjahres oder –jahres die Zulassung nicht erreicht oder die…
Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann einmal wiederholt werden. Umfang und Zeitpunkt der Wiederholung sowie Auflagen im Hinblick auf die Wiederholung von…
Hat die Anwärterin oder der Anwärter die Prüfung nicht bestanden oder gilt sie als nicht bestanden, darf sie einmal wiederholt werden. Die Prüfung ist…
Wer die Prüfung nicht bestanden hat, darf sie einmal wiederholen. Die Prüfung ist vollständig zu wiederholen, einzelne Prüfungsleistungen können nicht erlassen…
Hat die Anwärterin oder der Anwärter die Prüfung nicht bestanden oder gilt sie als nicht bestanden, darf sie einmal wiederholt werden. Die Prüfung ist…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.