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Nach der mündlichen Prüfung stellt die Abschlusskonferenz die Prüfungsergebnisse fest.
Die Abschlusskonferenz stellt aufgrund der schulischen Leistung in den Semestern 3 und 4 des Bildungsgangs Abendrealschule sowie der Prüfungsergebnisse fest, welchen Abschluss und welche Berechtigungen gemäß Absatz 3 die oder der Studierende erworben hat.
Studierenden, die in allen Fächern (§ 22 Abs. 2) mindestens ausreichende Leistungen erzielt haben, wird der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) zuerkannt. Er wird auch zuerkannt, wenn a) eine mangelhafte Leistung in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch vorliegt und diese durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen dieser Fächer oder in der Sprachfeststellungsprüfung ausgeglichen wird, oder b) eine mangelhafte oder ungenügende Leistung in nicht mehr als einem der übrigen Fächer vorliegt und diese durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Fach ausgeglichen wird. Ihnen wird darüber hinaus auch die Berechtigung zum Besuch von Bildungsgängen des Berufskollegs, die zur allgemeinen Hochschulreife führen, zuerkannt, wenn der Durchschnittswert der Gesamtzensur und die Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch oder in der Feststellungsprüfung mindestens befriedigend sind. Ausreichende Leistungen in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch oder in der Feststellungsprüfung müssen durch mindestens gute Leistungen in einem anderen dieser Fächer ausgeglichen werden.
Eine Nachprüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch ist nicht möglich.
Studierende, die die Prüfung nicht bestanden haben, können sie einmal wiederholen. Die obere Schulaufsichtsbehörde kann in begründeten Ausnahmefällen eine zweite Wiederholung zulassen.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Eine Schülerin oder ein Schüler kann eine Nachprüfung ablegen, um nachträglich einen Abschluss oder eine Berechtigung zu erwerben.
Nach der mündlichen Prüfung stellt die Abschlusskonferenz die Prüfungsergebnisse fest.
Eine Nachprüfung kann auch abgelegt werden, um einen Abschluss oder eine Berechtigung zu erlangen. Die Zulassung zur Nachprüfung ist auszusprechen, wenn die…
Der Erste Schulabschluss wird in der Regel nach dem zweiten Semester erworben. Er wird zuerkannt, wenn die Studierenden in allen Fächern (§ 22 Abs. 2)…
Schülerinnen und Schüler, die nicht über den entsprechenden Abschluss verfügen, können am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe eine Nachprüfung…
Mit bestandener Prüfung zum nachträglichen Erwerb des Erweiterten Ersten Schulabschlusses erhält den Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) zuerkannt,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.