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Nach Abschluss der Prüfungen legt das Oberstufen-Kolleg der oberen Schulaufsichtsbehörde einen Bericht über das Gesamtergebnis der Prüfungen vor. Die obere Schulaufsichtsbehörde kann weitere Unterlagen anfordern.
Zur abschließenden Bewertung und zur Feststellung des Gesamtergebnisses der Abschlussprüfung sind dem Prüfungsausschuss alle erforderlichen Unterlagen zur…
Der Prüfling kann beantragen, dass er seine schriftlich bearbeiteten Aufgaben und die Ergebnisniederschrift zur Feststellung der Bewertung der…
Kollegiatinnen und Kollegiaten, die die Abschlussprüfung am Oberstufen-Kolleg bestanden haben, erhalten gemäß § 43 Abs. 5 ein Abschlusszeugnis. Kollegiatinnen…
Das Oberstufen-Kolleg informiert und berät Bewerberinnen und Bewerber sowie Erziehungsberechtigte über die Aufnahmevoraussetzungen, das Aufnahmeverfahren und…
Zur Beurteilung der Leistungen von Kollegiatinnen und Kollegiaten setzt das Oberstufen-Kolleg herkömmliche und neu zu erprobende Leistungsnachweise ein.…
Über das Ergebnis der bestandenen Prüfung händigt die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses ein Prüfungszeugnis aus, das die Einzelnoten und das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.