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Die schriftliche Prüfung besteht aus einer fächerübergreifenden Prüfungsarbeit mit einer Bearbeitungszeit von vier Stunden.
Die Aufgabe für die Prüfungsarbeit wählt die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses aus. Hierzu legt das Landespolizeipräsidium ihr oder ihm zwei Vorschläge mit Lösungsschemata vor. Die Vorschläge sind geheim zu halten.
Sind für eine Prüfung mehrere Prüfungsausschüsse gebildet, müssen Aufgaben und Bewertungsmaßstäbe gleich sein.