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Die Prüfungsanforderungen für den Erwerb des Ersten Schulabschlusses orientieren sich an den Kernlehrplänen für die Hauptschule. Die Prüfungsanforderungen für den Erwerb des Erweiterten Ersten Schulabschlusses orientieren sich an den Kompetenzerwartungen der Kernlehrpläne für die Hauptschule am Ende der Jahrgangsstufe 10. Die Prüfungsanforderungen für den Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) orientieren sich an den Kompetenzerwartungen der Kernlehrpläne der Hauptschule, Realschule und Gesamtschule am Ende der Jahrgangsstufe 10.
Die Prüfungsleistungen werden mit Notenstufen gemäß § 48 Abs. 3 SchulG bewertet.
Bei der Bewertung der Leistungen werden folgende Notenstufen zu Grunde gelegt:
Die Prüfungsleistungen werden mit Notenstufen gemäß § 48 Abs. 3 SchulG bewertet.
Für die Bewertung der Prüfungsleistungen gelten die Notenstufen gemäß § 48 SchulG.
Die in der Einführungsphase erbrachten Schülerleistungen werden mit den Notenstufen gemäß § 48 Abs. 3 SchulG bewertet.
Durch die Externenprüfung wird festgestellt, ob der Bewerberin oder dem Bewerber a) der Erste Schulabschluss, b) der Erweiterte Erste Schulabschluss oder c) der…
Der Erweiterte Erste Schulabschluss und der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) werden in Klasse 10 der Hauptschule, der Realschule, der Gesamtschule,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.