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Die Prüfungen werden schriftlich abgelegt, in den Fällen des § 34 Absatz 2 Satz 1 auch mündlich.
Das Ministerium bestimmt den landeseinheitlichen Termin für die schriftlichen Prüfungen und den Zeitraum für die mündlichen Prüfungen.
Über die Vergabe des Abschlusses und der Berechtigung entscheidet die Klassenkonferenz als Abschlusskonferenz. Für das Verfahren gilt § 50 Schulgesetz NRW entsprechend, soweit sich für die Prüfungen in den Fächern gemäß § 30 Absatz 1 Nummer 1 aus diesem Abschnitt nichts anderes ergibt.
Die Prüfung ist schriftlich und mündlich durchzuführen. Die mündliche Prüfung soll innerhalb von zwei Monaten nach dem letzten Tag der schriftlichen Prüfung…
Die Prüfungen werden schriftlich und in Fällen gemäß § 6 auch mündlich abgelegt.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil; soweit die zu Grunde liegende APO-BK eine fachpraktische Prüfung vorsieht, zusätzlich aus…
Die Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Der Zeitpunkt der schriftlichen und mündlichen Prüfung wird vom Vorsitzenden/von der…
Die Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Der Zeitpunkt der schriftlichen und mündlichen Prüfung wird vom Vorsitzenden/von der…
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung geht der mündlichen voraus. Der Institutsvorsteher setzt den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.