APO-T — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 17 APO-TPrüfungsfächerVerordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Fachschulen für Technik (APO-T) Vom 11. Juni 2003 § 16§ 18 Prüfungsfächer sind alle in der Stundentafel (Anlage 1) der jeweiligen Fachrichtung ausgewiesenen Fächer des Pflichtbereichs.