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In der Fachstufe ist als Technikerarbeit eine fächerübergreifende Fallstudie anzufertigen. Darin soll der Schüler oder die Schülerin nachweisen, dass er/sie eine anwendungsbezogene Aufgabe aus dem fachrichtungsbezogenen Lernbereich selbstständig analysieren, lösen und darstellen kann.
Das Thema der Technikerarbeit wird auf Vorschlag des Schülers oder der Schülerin frühestens zu Beginn der Fachstufe vergeben. Die Technikerarbeit ist in dreifacher Ausfertigung zu dem vom Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin festgesetzten Termin abzugeben. Auf Antrag, der rechtzeitig vor Fristablauf gestellt werden muss, kann die Schulleitung in begründeten Ausnahmefällen eine Fristverlängerung gewähren.
Der Schüler oder die Schülerin hat am Schluss der Technikerarbeit schriftlich zu versichern, dass er/sie die Arbeit ohne fremde Hilfe angefertigt und sich anderer als der angegebenen Hilfsmittel und Quellen nicht bedient hat. b) Aufnahme