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Vorkurse können einmal wiederholt werden. Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann eine zweite Wiederholung zulassen.
Werden Studierende im Bildungsgang der Abendrealschule nicht zum nächsthöheren Semester zugelassen (§ 24), können sie im Rahmen der Höchstverweildauer (§ 4 Abs. 2) das entsprechende Semester einmal wiederholen. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
Werden Studierende in den Bildungsgängen von Abendgymnasium und Kolleg nicht gemäß § 39 Abs. 1 zum nächsthöheren Semester zugelassen, können sie im Rahmen der Höchstverweildauer (§ 4 Abs. 3) das entsprechende Semester einmal wiederholen. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
Studierende, die nicht zur Abiturprüfung zugelassen werden, können im Rahmen ihrer Höchstverweildauer (§ 4 Abs. 3) bis zu zwei Semester wiederholen. § 59 gilt…
Eine nichtbestandene Prüfung kann nach Ablauf eines Semesters einmal wiederholt werden. In der Abiturprüfung erworbene Leistungsbewertungen werden unwirksam.…
Eine nicht bestandene Prüfung kann einmal wiederholt werden. Wird am Ende des Wiederholungshalbjahres oder –jahres die Zulassung nicht erreicht oder die…
Studierende, die die Prüfung nicht bestanden haben, können sie einmal wiederholen. Die obere Schulaufsichtsbehörde kann in begründeten Ausnahmefällen eine…
Im Rahmen des Vorkurses und der Einführungsphase können die Studierenden auf ihren Antrag nach Entscheidung der Zulassungskonferenz (§ 39 Abs. 2) zu einem…
Studierende, die bereits die Einführungsphase oder den Vorkurs wiederholt haben, müssen die Schule verlassen. Hiervon abweichend kann die Klassenkonferenz…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.