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Die Laufbahnbefähigung für den allgemeinen Vollzugsdienst besitzt auch, wer die Laufbahnbefähigung für den Abschiebungshaftvollzugsdienst in Unterbringungseinrichtungen für Ausreisepflichtige des Landes Nordrhein-Westfalen erworben hat. Teil 5 Schlussvorschriften
Die Laufbahnbefähigung besitzt auch, wer die Befähigung für die Laufbahn des allgemeinen Vollzugsdienstes bei den Justizvollzugseinrichtungen des Landes…
Die Laufbahnbefähigung für die Laufbahn des Werkdienstes im Abschiebungshaftvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen besitzt, wer die Laufbahnbefähigung für den…
Zur Ausbildung für die Laufbahn des Abschiebungshaftvollzugsdienstes bei Unterbringungseinrichtungen für Ausreisepflichtige des Landes Nordrhein-Westfalen kann…
Beamtinnen und Beamte des allgemeinen Vollzugsdienstes können nach Beendigung der Probezeit nach Maßgabe von § 11 Absatz 2 der Laufbahnverordnung vom 21. Juni…
Zur Ausbildung für die Laufbahn des allgemeinen Vollzugsdienstes im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen kann zugelassen werden, wer
Beamtinnen und Beamte des allgemeinen Vollzugsdienstes, die eine Übernahme in die Laufbahn des mittleren Verwaltungsdienstes an Justizvollzugsanstalten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.