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Der schriftliche Teil der Prüfung besteht aus drei Aufsichtsarbeiten. Dabei umfasst
die erste Aufsichtsarbeit die Unterrichtsfächer 1 und 2 und
die zweite und dritte Aufsichtsarbeit jeweils die Unterrichtsfächer 3 und 4
der Anlage 5. In den Aufsichtsarbeiten sind schriftlich gestellte Aufgaben zu bearbeiten, die auch im Antwort-Wahl-Verfahren gestellt werden können. Für jede Aufsichtsarbeit stehen 240 Minuten zur Verfügung.
Die Aufgaben für die Aufsichtsarbeit werden von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses aus Vorschlägen der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf gestellt. Die oder der Vorsitzende bestimmt auch, wer die Aufsicht führt und welche Hilfsmittel zugelassen sind.
Die aufsichtführende Person fertigt eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 6 zu dieser Verordnung.
Je zwei von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestimmte Mitglieder des Prüfungsausschusses oder deren Vertreterinnen oder Vertreter je Fach bewerten die einzelnen Aufsichtsarbeiten gemäß § 26 Absatz 1 Satz 3. Bei unterschiedlicher Bewertung setzt die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses im Benehmen mit den beteiligten Mitgliedern des Prüfungsausschusses die Note fest.
Prüfungsaufgaben nach dem Antwort-Wahl-Verfahren können automatisiert ausgewertet werden, wenn die durch den Prüfungsausschuss bestimmte Mitglieder oder deren Vertretenden festgelegt haben, welche Antworten als zutreffend anerkannt werden. Die Ergebnisse sind vom Prüfungsausschuss zu übernehmen.
Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei unter Aufsicht anzufertigenden Arbeiten (Aufsichtsarbeiten). Die Aufgaben für die Aufsichtsarbeiten sind aus der…
Die Aufgaben für die Aufsichtsarbeiten bestimmt der Prüfungsausschuss auf Vorschlag der Ausbildungsleitungen. Die Aufgaben bestehen aus:
Die zu prüfende Person hat zu diesen Kompetenzbereichen in jeweils einer Aufsichtsarbeit schriftlich gestellte Aufgaben zu bearbeiten. Dabei können Schwerpunkte…
Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Aufsichtsarbeiten. Gegenstand der Aufsichtsarbeiten kann die Bearbeitung von Fragen oder Themen sein. Für jede…
Die Aufgaben für Aufsichtsarbeiten bestimmt der Vorsitz des Prüfungsausschusses. Sie sind den in Anlage 2 aufgeführten Stoffgebieten zu entnehmen.
Während der schriftlichen Prüfung sind sechs Aufsichtsarbeiten zu fertigen, und zwar:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.