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Zur Ausbildung kann von der Ausbildungsbehörde zugelassen werden, wer
nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufes ungeeignet ist und
sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Absolvierung der Ausbildung ergibt und
einen mittleren Schulabschluss oder einen anderen als gleichwertig anerkannten Abschluss oder
einen Hauptschulabschluss oder einen anderen als gleichwertig anerkannten Abschluss in Verbindung mit dem erfolgreichen Abschluss einer mindestens zweijährigen förderlichen Berufsausbildung oder
den erfolgreichen Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung nachweisen kann und
über Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt, die für die Ausbildung erforderlich sind.
einen Hauptschulabschluss oder einen anderen als gleichwertig anerkannten Abschluss zusammen mit dem Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen, mindestens…
Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung ist eine abgeschlossene Realschulbildung, eine andere gleichwertige Ausbildung oder eine nach Hauptschulabschluß…
mindestens einen Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt,
die Durchführung der Ausbildung mit schulischen Belangen vereinbar ist.
Nachweis eines Hauptschulabschlusses, einer gleichwertigen Schulausbildung oder abgeschlossenen Berufsausbildung, zum Beispiel durch Kopie des…
a) den Hauptschulabschluss oder einen entsprechenden Bildungsstand besitzt oder
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.