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Der Prüfungsausschuss stellt die Ergebnisse der einzelnen Leistungsnachweise und Prüfungsleistungen sowie die nach § 22 Absatz 2 und 3 ermittelte Gesamtnote der Ausbildung fest.
Die Ausbildung ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Gesamtnote mindestens mit der Note „ausreichend“ bewertet worden ist.
Der Prüfungsausschuss teilt der geprüften Person am letzten Prüfungstag das Ausbildungsergebnis mit.
Der Prüfungsausschuss stellt die Ergebnisse der einzelnen Leistungsnachweise und Prüfungsleistungen sowie das nach § 22 ermittelte Gesamtergebnis der Ausbildung…
Der Prüfungsausschuss stellt das nach § 22 ermittelte Gesamtergebnis der Ausbildung fest.
Der Prüfungsausschuss stellt die Ergebnisse der einzelnen Prüfungsleistungen sowie das nach § 23 ermittelte Gesamtergebnis fest.
Das Ergebnis der Abschlussprüfung ermittelt der Prüfungsausschuss aufgrund der während der gesamten Ausbildung erbrachten Leistungsnachweise.
Das Ausbildungsergebnis ermittelt der Prüfungsausschuss auf Grund der während der gesamten Ausbildung erbrachten Leistungsnachweise und Prüfungsleistungen.
Das Prüfungsergebnis ermittelt der Prüfungsausschuss auf Grund der Prüfleistungen in der Abschlussprüfung gemäß § 17. Die Gesamtnote der Ausbildung wird…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.