ArbGKammerV SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSachgebietVerfassung und Verfahren der Arbeitsgerichte§ 1 ArbGKammerV SLVerordnung über die Bildung von Kammern bei den Gerichten für Arbeitssachen Vom 24. November 1960§ 2 Leichte Sprache BarrierefreiBei dem Landesarbeitsgericht in Saarbrücken werden zwei Kammern gebildet.§ 2