ArbGKammerV SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSachgebietVerfassung und Verfahren der Arbeitsgerichte§ 2 ArbGKammerV SLVerordnung über die Bildung von Kammern bei den Gerichten für Arbeitssachen Vom 24. November 1960 § 1§ 3 Leichte SpracheEinfache SpracheBei dem Arbeitsgericht Saarland werden zehn allgemeine Kammern gebildet. § 1§ 3