GKKBV SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 4 GKKBV SLVerordnung über die Behandlung von Kleinbeträgen bei Gerichtskosten Vom 18. April 1972 § 3Leichte SpracheEinfache Sprache BarrierefreiDiese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Der Minister der Justiz Der Minister für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales § 3