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Zuständige Behörde für die Ausführung der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179) ist
für Tagesanlagen und Tagebaue des Bergwesens das Bergamt,
im Übrigen das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz.