ArbZGZustV SL 1996 — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSachgebieteAllgemeine innere VerwaltungArbeitsrecht und Arbeitsschutz§ 2 ArbZGZustV SL 1996Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Arbeitszeitgesetz Vom 4. Dezember 1996* § 1§ 3 Leichte SpracheEinfache Sprache Barrierefrei§ 2 ArbZGZustV SL 1996Aufsichtsbehörden im Sinne des Arbeitszeitgesetzes sind im Übrigen:1.das Bergamt Saarbrücken für Betriebe, die der Bergaufsicht unterliegen,2.das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz in allen übrigen Fällen. § 1§ 3