ArchBO — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 7 ArchBOÖffnungszeiten des LesesaalesVerordnung über die Benutzung von Archivgut beim Landesarchiv (Archivbenutzungsordnung - ArchBO) Vom 13. Dezember 2024 § 6§ 8 Leichte SpracheEinfache Sprache Barrierefrei(1)Die Öffnungszeiten werden durch das Landesarchiv gesondert festgesetzt und bekannt gegeben.(2)Der Lesesaal kann aus besonderem Anlass zeitweilig geschlossen werden. § 6§ 8