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Die ambulanten sozialen Dienste der Justiz des Saarlandes betreuen und begleiten Zeuginnen und Zeugen, insbesondere kindliche Opferzeuginnen und -zeugen, auf deren Wunsch für die Dauer der bei saarländischen Gerichten anhängigen Verfahren. Zeugenbetreuung vor Rechtshängigkeit gerichtlicher Verfahren erfolgt ausschließlich in Strafsachen und frühestens ab der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft. Die Betreuung kann im Ausnahmefall bei Bedarf bis zu sechs Monate nach rechtskräftigem Verfahrensabschluss fortgeführt werden. Rechtsberatung wird nicht geleistet.
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