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An der Gemeinschaftsschule in Abendform können folgende Abschlüsse erworben werden:
Der Hauptschulabschluss nach dem Besuch des auf den Erwerb des Hauptschulabschlusses bezogenen Bildungsganges (Bildungsgang I) und dem Bestehen der Abschlussprüfung nach der Verordnung - Prüfungsordnung - über die staatliche Abschlussprüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses an Erweiterten Realschulen in Abendform vom 8. September 2000 (Amtsbl. S. 1818), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 27. Juni 2017 (Amtsbl. I S. 624), in ihrer jeweils geltenden Fassung,
der mittlere Bildungsabschluss nach dem Besuch der Oberstufe des auf den Besuch des mittleren Bildungsabschlusses bezogenen Bildungsganges (Bildungsgang II) und dem Bestehen der Abschlussprüfung nach der Verordnung - Prüfungsordnung - über die staatliche Abschlussprüfung an Erweiterten Realschulen in Abendform vom 8. September 2000 (Amtsbl. S. 1824), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 27. Juni 2017 (Amtsbl. I S. 624), in ihrer jeweils geltenden Fassung.
Die Entscheidung über die Zuerkennung der auf der Abschlussprüfung beruhenden Abschlüsse trifft die Prüfungskommission unter dem Vorsitz des von der Schulaufsichtsbehörde bestellten Vorsitzenden.