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Die Erweiterte Realschule vermittelt in der Sekundarstufe I eine erweiterte allgemeine Bildung, die zugleich Grundlage einer Berufsausbildung oder weiterführender berufsbezogener oder studienbezogener Bildungsgänge ist.
Nach Maßgabe der §§ 25 und 26 wird mit dem Bestehen der Hauptschulabschlussprüfung der Hauptschulabschluss erworben. Nach Maßgabe der §§ 28 und 29 werden mit dem Bestehen der Abschlussprüfung für den mittleren Bildungsabschluss der mittlere Bildungsabschluss und bei einem entsprechenden Prüfungsergebnis die Berechtigung zum Eintritt in die gymnasiale Oberstufe erworben.