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Bei Abstimmungen der Klassenkonferenz im Rahmen dieser Schulordnung fällt auf jedes Fach, in dem der Schüler unterrichtet wurde, eine Stimme; der Vorsitzende hat Stimmrecht, auch wenn er nicht in der Klasse unterrichtet; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Stimmenthaltung ist nicht zulässig, Abschnitt IV Schlussvorschriften